Anwendungsleitfaden für Eigentümer personenbezogener Daten

Allgemeine Informationen

Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 („KVK-Gesetz“) hat den Eigentümern personenbezogener Daten das Recht gegeben, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, auf diese Daten zuzugreifen, zu erfahren, ob sie für ihre Zwecke verwendet werden, und ihre Auskunft zu verlangen Berichtigung oder Löschung.

Gemäß Artikel 13 Absatz 1 des KVKK-Gesetzes; Anträge bezüglich dieser Rechte an ADALYALED, den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, müssen schriftlich über dieses Antragsformular für Eigentümer personenbezogener Daten oder auf andere vom Personal Data Protection Board („Board“) festgelegte Methoden eingereicht werden.

Anträge sind in diesem Zusammenhang in „schriftlicher“ Form an ADALYALED zu richten, indem Sie dieses Formular ausdrucken;

Mit der persönlichen Bewerbung des Bewerbers,

durch einen Notar,

Durch Senden an die registrierte E-Mail-Adresse unseres Unternehmens, unterzeichnet vom Antragsteller mit der „sicheren elektronischen Signatur“, die im Gesetz Nr. 5070 über elektronische Signaturen definiert ist,

Es kann an uns weitergeleitet werden, indem es an die registrierte E-Mail-Adresse von ADALYALED gesendet wird, wobei die registrierte E-Mail-Adresse ADALYALED mitgeteilt wurde. Erläuterungen zu den schriftlichen Antragswegen und den in den Einreichungen anzugebenden Hinweisen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Recht auf Bewerbung

Bewerbungsthemen

Gemäß Artikel 11 des KVK-Gesetzes kann sich jeder, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wie oben erwähnt an ADALYALED wenden und Anfragen zu folgenden Themen stellen:

Erfahren, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht,

wenn personenbezogene Daten verarbeitet wurden, Auskunft darüber verlangen,

Kenntnis des Zwecks der Verarbeitung personenbezogener Daten und ob personenbezogene Daten gemäß ihrem Zweck verwendet werden,

Kenntnis der Dritten, deren personenbezogene Daten im In- oder Ausland übermittelt werden,

Aufforderung zur Berichtigung personenbezogener Daten im Falle einer unvollständigen oder fehlerhaften Verarbeitung und Aufforderung zur Mitteilung der in diesem Rahmen getätigten Transaktionen an Dritte, an die personenbezogene Daten übermittelt wurden,

Ihre Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung zu verlangen, falls die Gründe für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten wegfallen, und die Benachrichtigung der in diesem Zusammenhang getätigten Transaktionen an Dritte, an die ihre personenbezogenen Daten übermittelt wurden, zu verlangen,

Widerspruch gegen die Entstehung eines Ergebnisses gegenüber dem Dateneigentümer durch Analyse der verarbeiteten Daten ausschließlich durch automatisierte Systeme,

Schadensersatz im Falle eines Verlustes aufgrund einer unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen.

Situationen außerhalb des Geltungsbereichs des Antragsrechts

Gemäß Artikel 28 des KVK-Gesetzes können Eigentümer personenbezogener Daten ihr Antragsrecht nicht geltend machen, da die folgenden Fälle vom Anwendungsbereich des KVK-Gesetzes ausgeschlossen sind:

Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken wie Forschung, Planung und Statistik durch Anonymisierung mit amtlichen Statistiken.

Verarbeitung personenbezogener Daten zu künstlerischen, historischen, literarischen oder wissenschaftlichen Zwecken oder im Rahmen der Meinungsfreiheit, sofern dadurch nicht die Landesverteidigung, die nationale Sicherheit, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die wirtschaftliche Sicherheit, die Privatsphäre oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden bzw ein Verbrechen darstellen.

Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von vorbeugenden, schützenden und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, die von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen durchgeführt werden, die gesetzlich befugt sind, die Landesverteidigung, die nationale Sicherheit, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten.

Verarbeitung personenbezogener Daten durch Justizbehörden oder Vollstreckungsbehörden im Zusammenhang mit Ermittlungs-, Strafverfolgungs-, Gerichtsverfahren oder Vollstreckungsverfahren.

Gemäß Artikel 28 Absatz 2 des KVKK-Gesetzes ist es nicht möglich, die Rechte in den folgenden Fällen geltend zu machen, mit Ausnahme des Rechts, Schadensersatz zu verlangen:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Verbrechensverhütung oder für strafrechtliche Ermittlungen erforderlich,

Verarbeitung von durch die betroffene Person öffentlich gemachten personenbezogenen Daten,

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Erfüllung von Aufsichts- oder Regulierungspflichten und für disziplinarische Ermittlungen oder Strafverfolgung durch autorisierte und autorisierte öffentliche Institutionen und Organisationen und Berufsverbände in der Art öffentlicher Institutionen erforderlich, basierend auf der durch das Gesetz gegebenen Befugnis,

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zum Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen des Staates in Haushalts-, Steuer- und Finanzangelegenheiten erforderlich.

Antwortverfahren von ADALYALED und Zeit für Bewerbungen

Gemäß Artikel 13 des KVK-Gesetzes wird adalyaled die Antragsanfragen von Eigentümern personenbezogener Daten kostenlos innerhalb von spätestens 30 (dreißig) Tagen abschließen, je nach Art der Anfrage. Wenn die Transaktion jedoch zusätzliche Kosten verursacht, kann die Gebühr in dem vom KVK-Vorstand festgelegten Tarif erhoben werden. Unser Unternehmen kann den Antrag annehmen oder aus den folgenden Gründen ablehnen, indem es den Grund erläutert und die betreffende Person schriftlich oder elektronisch benachrichtigt. Winter

Der Antrag des Inhabers personenbezogener Daten kann in folgenden Fällen abgelehnt werden

Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten anderer Personen

Unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich

Informationen, die öffentlich zugänglich sind

Gefährdung der Privatsphäre anderer

Vorliegen einer der Situationen, die nach dem KVK-Gesetz nicht in den Anwendungsbereich fallen (siehe 2.2.)

Recht des Eigentümers personenbezogener Daten, sich beim Vorstand zu beschweren

Gemäß Artikel 14 des KVK-Gesetzes kann der Eigentümer personenbezogener Daten innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Antwort des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und in jedem Fall innerhalb von sechzig Tagen nach Antragstellung eine Beschwerde beim KVK-Vorstand einreichen falls sein Antrag abgelehnt wird, er die Antwort für unzureichend hält oder sein Antrag nicht fristgerecht beantwortet wird. Es wird keine Beschwerde an den Vorstand gerichtet, bevor eine Bewerbung bei unserem Unternehmen eingereicht wird.

Andere Überlegungen

ADALYALED kann zusätzliche Informationen vom jeweiligen Dateneigentümer anfordern und Fragen zum Antrag des Eigentümers personenbezogener Daten stellen, um die Probleme im Antrag des Eigentümers personenbezogener Daten zu klären.

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